Vereinfachter Spendennachweis

2021-11 Spendennachweis
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Für bestimmte Spenden ist anstelle der "offiziellen" Zuwendungsbestätigung nach § 50 EStDV ein vereinfachter Spendennachweis zugelassen.

Hierunter fallen Kleinspenden bis 200.-- Euro.

Bis zu dieser Spendenhöhe ist keine amtliche Zuwendungsbestätigung erforderlich. 

 

Dazu sind 2 Belege erforderlich:

  • Der obige vom TV Schönwald erstellte Beleg mit Angaben über die Körperschaftssteuerbefreiung und dazu, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
  • Die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes. Das kann ein Einzahlungsbeleg aber auch ein Kontoauszug sein. Auch ein selbst erstellter Online-Banking-Auszug genügt als Nachweis.